Energieausweis

Der Energieausweis für Gebäude – transparenter Energieverbrauch von Wohnungen und Häusern

Seit dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die Ausweispflicht. Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den so genannten Energieausweis vorlegen.

Was ist ein Energieausweis?
Für viele Haushalte zählen Heizungs- und Warmwasserkosten zu den größten Ausgabeposten neben der Miete bzw. der Betriebskosten. Trotzdem liegen den meisten Mietern und Immobilienbesitzern keine – oder nur wenig verlässliche – Informationen über den Energieverbrauch ihrer Wohnung bzw. ihres Hauses vor. Was beim Kauf einer Waschmaschine längst selbstverständlich ist, wird zukünftig auch für Gebäude gelten. Liegt bei einer Wohnung in Bezug auf die Energieeffizienz alles im „grünen Bereich“ oder zeigt der Energieausweis die „rote Karte“? Solche und ähnliche Fragen werden sich Hausbesitzer und Mieter bald vor Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrags stellen.

Wer darf Energieausweise ausstellen?
Energieausweise werden ausschließlich von Fachleuten wie z. B. Architekten, Ingenieuren oder Handwerksmeistern mit entsprechender Qualifikation und Berufserfahrung ausgestellt. Die Kosten für den Energieausweis werden durch Aussteller und Kunde entsprechend dem Aufwand für das Gebäude festgelegt.

Wir beraten Sie gern bei der Erstellung des Energieausweises für Ihre Immobilie. Sprechen Sie uns an.

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